Seit dem 14.02.2020 ist eine Änderung der gesetzlich vorgeschriebenen Gebührenordnung für Tierärzte hinsichtlich der Notdienstgebühren in Kraft getreten.
Darin ist festgelegt, dass Tierärzte fortan verpflichtet sind bei jedem Notdienstfall eine Pauschale von 50 Euro (netto!) zu berechnen – dabei ist es egal, ob der Besitzer einen Hamster oder einen Schäferhund vorstellt.
Zusätzlich ist der Gebührensatz für die Leistungsabrechnung deutlich nach oben korrigiert worden. Bisher lag der Gebührensatz im Notdienst bei den meisten Tierärzten geschätzt beim zweifachen Satz – dies ist zukünftig der MINDESTsatz, wobei der Rahmen nach oben vom ursprünglich maximal dreifachen- auf den vierfachen Satz erweitert wurde.
Somit wird ein Notdienstbesuch für den Tierbesitzer deutlich kostenintensiver als zuvor.