In jedem Stadtgebiet und jedem Landkreis sind die Tierärzte verpflichtet eine Notdienstversorgung für ihre Bewohner zu gewährleisten. Da wir zum Stadtgebiet Oldenburg gehören, beteiligen wir uns an dessen Ringnotdienst.
Falls Sie nicht in Oldenburg wohnen, informieren Sie sich bitte über Notdienst-Möglichkeiten in Ihrer Stadt oder Ihrem Landkreis und wenden Sie sich an diesen.
Eine kleine Übersicht mit umliegenden Landkreisen/Städten und eventuell nützliche Internetlinks/Telefonnummern:
- Ammerland
- Cloppenburg: Zentrale Notdienstnummer 04491-811 970
- Landkreis Oldenburg: Bisher keine geregelte Notdienstversorgung, für einen Aufbau wenden Sie sich bitte an die Tierärztekammer Niedersachsen
- Wesermarsch, allerdings nur an Wochenend- und Feiertagen. Für den Aufbau einer Versorgung an den Wochentagen wenden Sie sich bitte an die Tierärztekammer Niedersachsen.
- Diepholz, allerdings nur an Wochenend- und Feiertagen. Für den Aufbau einer Versorgung an den Wochentagen wenden Sie sich bitte an die Tierärztekammer Niedersachsen.
- Vechta, nettes Angebot einer Kollegin, aber bisher keine geregelte Notdienstversorgung. Für einen Aufbau wenden Sie sich an die Tierärztekammer Niedersachsen.
- Friesland: Nettes Angebot der Praxis Dr. Ennen, Tel. 04422-662, aber sonst bisher keine geregelte Notdienstversorgung. Für einen Aufbau wenden Sie sich bitte an die Tierärztekammer Niedersachsen
- Aurich/Wittmund, allerdings nur an Wochenend- und Feiertagen. Für den Aufbau einer Versorgung an den Wochentagen wenden Sie sich bitte an die Tierärztekammer Niedersachsen.
- Leer, nettes Angebot eines Kollegen, allerdings nur bis 22 Uhr. Für den Aufbau einer Versorgung nachts wenden Sie sich bitte an die Tierärztekammer Niedersachsen.
Je mehr Menschen aus den unterversorgten Landkreisen sich an die Tierärztekammer wenden, desto schneller kann die Regelung einer Notdienstbereitschaft der örtlichen Tierärzte umgesetzt werden. Die Email-Adresse der Tierärztekammer Niedersachsen lautet: mail@tknds.de
Wir möchten Sie bitten den Notdienst nur bei lebensbedrohlichen Notfällen zu kontaktieren. Bitte rufen Sie nicht für allgemeine Fragen, Terminabsprachen, Lahmheiten, oder leichte und chronische Krankheitsverläufe an. Bitte bedenken Sie, dass es sich um eine Rufbereitschaft während der Freizeit des Tierarztes handelt. Deshalb können Sie den Tierarzt wahrscheinlich nicht direkt in der Praxis antreffen – Rufen Sie also unbedingt an, bevor Sie sich auf den Weg machen!
Außerdem möchten wir Sie vorab darüber informieren, dass die Rechnung im Notdienst direkt nach der Behandlung beglichen werden muss. Dies kann bar oder per EC erfolgen. Es wird eine pauschale Grundgebühr von 50 Euro netto pro Fall fällig und für alle anderen Leistungen werden Gebühren im 3- bis 4 fachen GOT-Satz erhoben.